FahrGut`s
vorzeitiges Weihnachtsgeschenk für Trucker
Auf
Anraten von FahrGut werden Berufskraftfahrerinnen und -Fahrerinnen ab morgen
den 16. Dezember 2020 im Text des gültigen Infektionsschutzgesetzes als
Ausnahme genannt wodurch auch eine Versorgung durch Auto- und Rasthöfe
gesichert wird.
Die
Schließung von Auto- und Rasthöfen liegt also ab Morgen dem 16. Dezember 2020
alleine in den Händen der Betreiber und Pächter.
Erfolg für Trucker, Dank FahrGut
Auto- und Rasthöfe für Trucker ab 16. Dezember 2020 geöffnet!!!
Liebe Freundinnen und Freunde der Straßen,
Liebe Truckerinnen und Trucker,
auch wenn einige von Ihnen bzw. Euch denken, dass es ruhig um FahrGut geworden sei, so muss ich Sie bzw. Euch eines Besseren lehren zumal ich heute einmal besonders laut werde um einen großen Erfolg in der aktuellen Gesetzgebung zum Infektionsschutzgesetz herauszuschreien.
Denn ihr, liebe Truckerinnen und Trucker könnt offiziell ab MORGEN alle Auto- und Rasthöfe nutzen. Bei Einhaltung der Abstands- und Hygienebestimmungen dürfen Ordnungsämter „keine“ Rastanlagen schließen. Schließungen liegen nun offiziell in der alleinigen Verantwortung der Betreiber.
Das war zwar eigentlich schon immer so, nur erlaubte die bisherige Formulierung im Infektionsschutzgesetz eine weit ausgedehnte Auslegung und sorgte auch bei den Ordnungsämtern zu Verwirrung, aber nach meinem Vorschlag diese zu ändern sowie Reisende systemrelevanter Berufsgruppen insbesondere Berufskraftfahrer/innen besonders hervorzuheben oder gesondert aufzuführen.
Bisheriger Text:
§ 15 Beherbergung, Tourismus, Ferienangebote
(1) Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Die Nutzung von dauerhaft angemieteten oder im Eigentum befindlichen Immobilien und von dauerhaft abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen und so weiter ausschließlich durch die Nutzungsberechtigten ist keine touristische Nutzung im Sinne des Satzes 1. Beim Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen auf Campingplätzen und so weiter sowie bei der Beherbergung von Reisenden einschließlich ihrer gastronomischen Versorgung sind die Hygiene- und Infektionsschutzstandards nach § 4 zu beachten.
(2) Reisebusreisen und sonstige Gruppenreisen mit Bussen zu touristischen Zwecken sind unzulässig.
Ab 16. Dezember 2020 gültiger Text:
§ 15 Beherbergung, Tourismus, Ferienangebote
(1) Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Die Nutzung von dauerhaft angemieteten oder im Eigentum befindlichen Immobilien und von dauerhaft abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen und so weiter ausschließlich durch die Nutzungsberechtigten bleibt zulässig. Beim Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen auf Campingplätzen und so weiter sowie bei der Beherbergung von Reisenden einschließlich ihrer gastronomischen Versorgung sind die Hygiene- und Infektionsschutzstandards nach § 4 zu beachten.
(1a) Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die auf Rastanlagen und Autohöfen übernachten, dürfen dort gastronomisch versorgt werden. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(2) Reisebusreisen und sonstige Gruppenreisen mit Bussen zu touristischen Zwecken sind unzulässig.
In diesem Sinne will ich auch noch einmal auf unsere geplanten Weihnachtsessen für die Feiertage hinweisen und um Unterstützung bitten zumal die Standard-Ausrede nun vom Tisch ist, oder?
Allerbeste Grüße, bleibt gesund und allzeit gute Fahrt
Euer/Ihr Jörg Kibbat (Der mit dem Drachen macht und nicht nur…)
Übrigens können Sie hier direkt meine originale Korrespondenz zu diesem Ergebnis nachlesen.
Weihnachtsessen für Trucker/innen
Das Vorhaben nach geltender Infektionsschutzverordnung
Unter Anwendung der aktuellen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) Vom 30. November 2020 nach §13 Absatz 2 Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blut- und Knochenmarkspendetermine) zu dienen bestimmt sind, stelle ich Ihnen dieses Konzept vor um den sicheren und störungsfreien Warenverkehr auch unter zu erwartenden Mehrbelastungen zu gewährleisten und somit die Grundversorgung zu Ernährung und Gesundheit sowie die Errichtung von Impfzentren zu sichern.
Hierzu ist es wichtig,
- klare Zeichen der Solidarität und des Zusammenhalts gegenüber dem systemrelevanten Transportgewerbe zu vermitteln
- das Fahrpersonal, welches über die Feiertage z.T. durchgängig zum Einsatz kommt zu gerade an diesen Tagen zu versorgen
- das Fahrpersonal, welches über die Feiertage z.T. durchgängig zum Einsatz kommt zu gerade an diesen Tagen zu stärken und zu motivieren
- eine zusätzliche positive Wahrnehmung (überschaubare Infektionssicherheit) des Fahrpersonals herzustellen um eine störungsfreie Abwicklung bei der Be- und Entladung zu gewährleisten (vom Fahrpersonal geht keine direkte Gefahr aus)
Das Vorhaben
Ein Weihnachtsessen für Berufskraftfahrer/innen (hierzu zählen neben LKW-Fahrern/innen auch das Fahrpersonal von Fahrzeugen der KEP) des systemrelevanten Transportgewerbes, welche über die Feiertage z.T. durchgängig zum Einsatz kommen auf einem Rasthof.
Die Maßnahmen und Durchführung
- Vor dem Betreten des Gastronomiebereichs werden einzeln FFP2-Mund-Nasenschutzmasken und Desinfektionsmittel für die Hände sowie ein kleines Präsent ausgegeben. Gleichzeitig wird eine direkte Desinfizierung der Hände überwacht.
- Außerdem lassen wir von allen Teilnehmern/innen des Weihnachtsessens 30 Minuten vor dem Betreten des Gastronomiebereichs einen professionellen Corona-Schnelltest SAARS CoV-2 Rapid Antigen Test durchführen.
- Ein Betreten des Gastronomiebereichs ist nur nach einem negativen Testergebnis und korrekter Abgabe der Personendaten sowie nach Vorlage der Fahrerkarte oder einer Arbeitgeberbescheinigung möglich. Personen mit einem positiven Testergebnis werden, gemäß geltender Infektionsschutzverordnung sofort den notwendigen Maßnahmen zugeführt.
- Die Essensausgabe erfolgt durch eine Tischbedienung gemäß den Vorgaben der geltenden Infektionsschutzverordnung durch max. zwei negativ getestete Mitarbeiter/innen.
- Die Verwendung von Besteck, Geschirr und Dekorationsartikeln erfolgt konform der gültigen Infektionsschutzverordnung Stand 16.12.2020
Geplant ist das Weihnachtsessen für den 26.12.2020 im Raum Düsseldorf/Köln
Beachten Sie bitte auch unseren Spenden-Button!
Großes Lob für NRW
Lobend muss ich an dieser Stelle aber auch einmal den souveränen, engagierten und konstruktiven Dialog mit vielen Politikerinnen und Politikern der CDU und FDP des NRW Landtags und des NRW Verkehrsministerium erwähnen.
Denn neben dem erreichten Ergebnis durfte ich viel Zuspruch für meine Änderungsabsichten gegen die Situation von LKW-Fahrerinnen und –Fahrern sowie ebenso viel Engagement in Form von Telefonaten, welche wir an Wochenenden und am späten Abend führten. Des Weiteren danke ich auch für die kurzen Reaktionen auf Zuschriften durch einen wirklich zeitnahen E-Mail-Verkehr.
UPDATE 09. Dezember 2020
Lunch for HEROES
Next Level to Christmas
Angelehnt an die neuesten Verschärfungen und Entwicklungen im Rahmen des aktuellen Lockdowns haben wir auch unsere Aktionen in der Vorweihnachts- und Weihnachtszeit wieder angepasst um unseren Truckerinnen und Truckern nicht nur unsere Solidarität und Anerkennung zu zeigen, sondern sie auch zu motivieren den voraussehbaren Extra-Stress in diesem besonderen Jahr durchzustehen.
Änderungen bzw. Erweiterungen unser Arbeit im Dezember
Unsere Priorität liegt mittlerweile in der Essensversorgung von Truckern/innen und ihnen sogar einen kleinen Weihnachtsgruß in Form eines akzeptablen Festessens to GO über die Feiertage zu bescheren, denn ein altes Brötchen mit einer überteuerten Bockwurst to GO motiviert jeden doch eher, einfach den LKW stehenzulassen und nach Hause zu fahren, als sich weiter für die Bevölkerung stark zu machen, oder?
Bereits seit einigen Wochen sind wir auf Rastanlagen unterwegs und verteilen Fertigmenüs um zumindest ein wenig die Stimmung zu heben, kurzfristig und immer da wo wir gerade eine Meldung zu einer Schließung bekommen. Hier kommt uns natürlich auch unser großes Netzwerk an Mitgliedern sowie die direkte Kommunikation mit den Truckern/innen zugute.
Und statt weniger Arbeit kommen noch mehr und noch wichtigere Aufgaben für die Trucker/innen und uns zu. Denn auch über die Feiertage werden sie fahren müssen um die Impfzentren und Krankenhäuser zu versorgen, auch wenn wir alle unsere Geschenke schon erhalten haben und uns gegenseitig beschenken. Nur leider denkt wohl bisher niemand so weit. Nicht einmal unsere Politik, das RKI, die Gesundheitsämter und nicht einmal die Krankenhäuser, oder? Und was wäre denn wenn die Trucks über die Feiertage dann doch einfach stehen bleiben?
Hören Sie auf über Etas und Höhe sowie Ihre Entlohnung nachzudenken!
Helfen Sie uns diese Menschen bei der Stange zu halten und Ihnen Kraft zu geben um den Warenverkehr auch für Ihre sowie die Gesundheit Ihrer Liebsten aufrechtzuhalten!
Sorry, aber sollte eine Spende für den Kirchenchor, den Tennisclub oder das städtische Orchester nicht hinten anstehen, wenn es um die Menschen geht, die unser aller ÜBERLEBEN sichern?
Spenden Sie uns jetzt ein paar EURO, denn jeder einzelne EURO zählt jetzt und nicht in einem Monat, einem Jahr… Jetzt ist die Krise, der Lockdown und unser aller ÜBERLEBEN wichtig! Gegenleistungen und Steuervorteile können wir später ausmachen. JETZT zählt nur das ÜBERLEBEN, denn die Sterberaten zeigen uns wohin die Reise wirklich geht, oder?
Übrigens wird die Höhe Ihrer Spende vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht. Es sei denn Sie wollen es. Dann bitten wir um einen kuzen Hinweis.
Und wenn Sie PayPal nicht wollen, rufen Sie mich einfach persönlich unter 0178-1261394 an oder senden Sie mir persönlich eine E-Mail an j.kibbat@fahrgut.org !
Ihr Jörg Kibbat
(Der den Drachen auch Mal durch den Hund ersetzt, aber sich der Mühen nicht scheut)
Schreiben Sie uns!